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   BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60   

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BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60 (https://dejure.org/1962,1191)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1962 - 4 AZR 416/60 (https://dejure.org/1962,1191)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1962 - 4 AZR 416/60 (https://dejure.org/1962,1191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche Arbeitszeitregelung - Pförtner - Wächter - Arbeitsbereitschaft - Mindere Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 199
  • DB 1962, 575
  • DB 1962, 606
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58

    Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung

    Auszug aus BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
    Wann Arbeitsbereitschaft vorliegt, bestimmt sich danach, welche Arbeit an sich im Einzelfall vom Arbeitnehmer ge schuldet wird; dieser gegenüber stellt die Arbeitsbe reitschaft eine mindere Arbeitsleistung dar (BAG 8, 63 [69] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO).

    Die se ist von der vertraglich geschuldeten Leistung her, die den Wesensgehalt des Arbeitsverhältnisses ausmacht und ihm das Gepräge gibt, zu erfassen und abzugrenzen; dieser gegenüber stellt sie eine mindere Arbeitsleistung dar (BAG 8, 63 ß t f = AP Nr. 1 zu § 13 AZO; Denecke, Anm. zu AP aaO. sowie Arbeitszeitordnung, 5. Aufl", Anm. 6 zu § 7 AZO)o Besteht die Tätigkeit der Kläger in der ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung des durch ein offenes Tor fließenden Verkehrs, so wird von einer Bereitschaft zur geschuldeten Arbeit nicht gesprochen werden können« Anders kann es liegen, wenn beispielsweise ein Pförtner an einem geschlossenen Tor jeweils nur auf ein Klingelzeichen hin in Tätigkeit zu treten brauchte Ohne nähere tatsächliche Feststellungen läßt sich das Vorliegen von Arbeitsbereitschaft jedenfalls nicht beurteilen., War die Verlängerung der Arbeitszeit der Kläger zu lässig, so bedurfte sie allerdings nicht der Zustimmung des Betriebsrats" Denn dessen Mitbestimmungsrecht nach § 56 Abs» 1 a BetrVG erstreckt sich nicht auf die Dauer, sondern nur auf die Lage (Beginn und Ende) der täglichen Arbeitszeit (BAG 8, 143 = AP Kr. 14 zu § 56 BetrVG sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 AZR 310/60 vom 15° Dezember 1961),.

  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
    Das gilt auch, wenn und soweit die Mehrarbeit gesetz- oder tarifwidrig geleistet sein sollte (vgl, BAG 8, 245 /250 AP Nr, 9 zu § 15 AZO), Ebenso besteht ein Anspruch der Kläger auf die tariflichen Zuschläge, wenn sie zwar regelmäßig und in er heblichem Umfange nur Arbeitsbereitschaft zu leisten hatten, so daß eine Verlängerung ihrer regelmäßigen Arbeits zeit ohne Anspruch auf MehrarbeitsVergütung zulässig war wenn aber eine Verlängerung ihrer regelmäßigen Arbeits zeit tatsächlich nicht oder nur in beschränktem Umfange erfolgt ist und insoweit eine tatsächliche Voraussetzung für den Wegfall der Mehrarbeitsvergütung fehlt.
  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 310/60

    Kurzarbeit - Rechtswirksame Einführung - Lohnzahlung für ausfallende Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
    Die se ist von der vertraglich geschuldeten Leistung her, die den Wesensgehalt des Arbeitsverhältnisses ausmacht und ihm das Gepräge gibt, zu erfassen und abzugrenzen; dieser gegenüber stellt sie eine mindere Arbeitsleistung dar (BAG 8, 63 ß t f = AP Nr. 1 zu § 13 AZO; Denecke, Anm. zu AP aaO. sowie Arbeitszeitordnung, 5. Aufl", Anm. 6 zu § 7 AZO)o Besteht die Tätigkeit der Kläger in der ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung des durch ein offenes Tor fließenden Verkehrs, so wird von einer Bereitschaft zur geschuldeten Arbeit nicht gesprochen werden können« Anders kann es liegen, wenn beispielsweise ein Pförtner an einem geschlossenen Tor jeweils nur auf ein Klingelzeichen hin in Tätigkeit zu treten brauchte Ohne nähere tatsächliche Feststellungen läßt sich das Vorliegen von Arbeitsbereitschaft jedenfalls nicht beurteilen., War die Verlängerung der Arbeitszeit der Kläger zu lässig, so bedurfte sie allerdings nicht der Zustimmung des Betriebsrats" Denn dessen Mitbestimmungsrecht nach § 56 Abs» 1 a BetrVG erstreckt sich nicht auf die Dauer, sondern nur auf die Lage (Beginn und Ende) der täglichen Arbeitszeit (BAG 8, 143 = AP Kr. 14 zu § 56 BetrVG sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 AZR 310/60 vom 15° Dezember 1961),.
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56

    Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit

    Auszug aus BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
    Die se ist von der vertraglich geschuldeten Leistung her, die den Wesensgehalt des Arbeitsverhältnisses ausmacht und ihm das Gepräge gibt, zu erfassen und abzugrenzen; dieser gegenüber stellt sie eine mindere Arbeitsleistung dar (BAG 8, 63 ß t f = AP Nr. 1 zu § 13 AZO; Denecke, Anm. zu AP aaO. sowie Arbeitszeitordnung, 5. Aufl", Anm. 6 zu § 7 AZO)o Besteht die Tätigkeit der Kläger in der ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung des durch ein offenes Tor fließenden Verkehrs, so wird von einer Bereitschaft zur geschuldeten Arbeit nicht gesprochen werden können« Anders kann es liegen, wenn beispielsweise ein Pförtner an einem geschlossenen Tor jeweils nur auf ein Klingelzeichen hin in Tätigkeit zu treten brauchte Ohne nähere tatsächliche Feststellungen läßt sich das Vorliegen von Arbeitsbereitschaft jedenfalls nicht beurteilen., War die Verlängerung der Arbeitszeit der Kläger zu lässig, so bedurfte sie allerdings nicht der Zustimmung des Betriebsrats" Denn dessen Mitbestimmungsrecht nach § 56 Abs» 1 a BetrVG erstreckt sich nicht auf die Dauer, sondern nur auf die Lage (Beginn und Ende) der täglichen Arbeitszeit (BAG 8, 143 = AP Kr. 14 zu § 56 BetrVG sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 AZR 310/60 vom 15° Dezember 1961),.
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
    einstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG 4, 156 /T627) für ausreichend, daß das Sachgebiet, auf das sich die Tarifordnung erstreckte, nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien erschöpfend und abschließend tarifvertraglich geregelt wird, auch wenn sich der Tarifvertrag nicht mit allen einzelnen Prägen befaßt, die in der Tarifordnung geregelt waren.
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Darunter wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 und Urteil vom 24. Januar 1962 - 4 AZR 416/60 - AP Nr. 8 jeweils zu § 7 AZO; Urteil vom 23. November 1960 - 4 AZR 257/59 - AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAGE 18, 223, 245 f. = AP Nr. 2 zu § 12 AZO, zu III der Gründe, m.w.N.; Urteil vom 14. April 1966 - 2 AZR 216/64 - AP Nr. 3 zu § 13 AZO, zu II b der Gründe) die Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung, also keinesfalls ein Dienst der zu 70% Arbeit umfaßt, verstanden.
  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 48/86

    Vergütung von Bereitschaftszeiten als Bereitschaftsdienst - Begriff des

    Er ist seinem Wesen nach eine Aufenthaltsbeschränkung, verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden (vgl. Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Juni 1988, SR 2 a Nr. 6 Rz 7; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand Juni 1988, SR 2 c Erl. 6 a zu Nr. 8; Arndt/Baumgärtel in Fürst, GKÖD, Bd. IV, Teil 1, T § 15 BAT Rz 11; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAGE 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAGE 12, 199 = AP Nr. 8 zu § 7 AZO; BAGE 10, 191 = AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Senatsurteil vom 25. September 1986 - 6 AZR 175/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Das ständige Beobachten und die unmittelbare Beaufsichtigung der technischen Anlagen auf Funktionstüchtigkeit ist nicht nur Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, sondern vom Inhalt der Beschuldeten Leistung eines Angestellten der Leitstelle her gesehen bereits unmittelbare Arbeitsleistung (vgl. auch BAGE 12, 199 = AP Nr. 8 zu § 7 AZO).
  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 4 K 16.01704

    Verpflichtung eines Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmens zur Vorlage

    Mit diesem Vortrag hat sich die Regierung nicht weiter auseinandergesetzt, obwohl ein Tätigwerdenmüssen nur auf ein Signal hin ein starkes Indiz für Arbeitsbereitschaft ist (BAG, U.v. 24.1.1962 - 4 AZR 416/60 - juris Rn. 33; Baeck/Deutsch/Winzer in dies., ArbZG, 4. Aufl. 2020, § 2 Rn. 38; Neumann in Landmann/Rohmer, GewO, 84. EL Februar 2020, § 7 ArbZG Rn. 13; Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 18. Aufl. 2019, § 45 Rn. 48).
  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Er ist seinem Wesen nach eine Aufenthaltsbeschränkung, verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden (vgl. Böhm/Spiertz, BAT-Kommentar, SR 2 a BAT Nr. 6 Rz 7; Breier/Kiefer/Uttlinger, BAT-Kommentar, SR 2 c BAT Erläuterung a zu Nr. 8; Fürst, GKÖD, T § 15 Rz 11; BAG Urteil vom 8. Juli 1959 - 4 AZR 274/58 - BAG 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 24. Januar 1962 - 4 AZR 416/60 - BAG 12, 199 = AP Nr. 8 zu § 7 AZO; BAG Urteil vom 23. November 1960 - 4 AZR 257/59 - BAG 10, 191 = AP Nr. 6 zu § 12 AZO).
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